Recht und Unrecht

Aus dem Gemeinderat

Stadtteilentwicklungsplan (STEP) Neckarweihingen

Formloses Stimmungsbild

(16.5.12) Wesentliches Thema in Neckarweihingen ist im Moment die Schulentwicklung und damit zusammenhängend der künftige Standort eines Supermarktes.
Grundsätzlich sind wir von der LUBU wie bisher der Auffassung, daß zuerst pädagogische Grundsätze die Weiterentwicklung der Schule in Neckarweihingen bestimmen müssen, nicht die Hoffnung auf höhere Finanzeinnahmen durch den Verkauf des Supermarktgeländes im Neubaugebiet Neckarterrassen an einen Investor. Eine umfassende und sachlich einwandfreie Information der Bürgerinnen und Bürger über die Alternativen des Supermarkt- und Schulstandortes ist selbstverständlich notwendig.

Wie wird die Infomation aussehen?

Die Verwaltung will den Gemeinderat im Juli 2012 darüber beschließen lassen, ob in Neckarweihingen zu den Alternativen des Supermarktstandortes ein „transparentes und und objektives Abstimmungsverfahren wie zum Beispiel das *formlose Stimmungsbild nach § 20 der Gemeindeordnung* durchgeführt werden soll."
Wir gehen davon aus, daß wir im Vorfeld der Gemeinderatssitzung vom 13.7. schriftliche Aussagen über dieses Abstimmungsverfahren „Formloses Stimmungsbild“ erhalten, das in unserer Ausgabe der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg nicht enthalten ist.

Neubaugebiete wie die Neckarterrassen haben Folgekosten, zum Beispiel für Schulerweiterungen

Weiter haben wir Zweifel, ob der Zeitpunkt einer eventuellen Abstimmung richtig gewählt ist. Die Schule in Neckarweihingen ist Teil der Schulentwicklungsplanung in Ludwigsburg, die sich weiter im Fluß befindet. Erste Aussagen sind von der Verwaltung im Ausschuß Bildung, Sport und Soziales am 2.Mai mittels einer Bilderpräsentation gemacht worden. In der LKZ vom 15. Mai war einiges über „eine einzigartige Gemeinschaftsschule von Klasse 5-10“ nachzulesen. Eine Gemeinschaftsschule ist im allgemeinen Sprachgebrauch aber eine Schulform, in der Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Das neue Leuchtturmprojekt einer „Einzigartigen Gemeinschaftsschule“ bedeutet im Klartext, daß Werner Spec und Konrad Seigfried das bisherige Dreiklassen-Schulsystem der ehemaligen CDU-Landesregierung weiterbetreiben wollen. Schriftliche Unterlagen für den Gemeinderat gibt es noch nicht, geschweige denn, daß eine Diskussion über dieses Zukunftsthema in der Öffentlichkeit stattgefunden hat..
Erst wenn Vorschläge für die Gesamtstadt vorliegen, kann über die Zukunft einer einzelnen Schule in einem großen Stadtteil wie Neckarweihingen entschieden werden. Man sollte auch bedenken, daß eine Vielzahl von Schultypen den Durchblick immer schwerer macht und damit eine unzumutbare Belastung für Kinder und Eltern ist.

Aus dem Tonbandprotokoll der Diskussion im Ausschuß BTU am 22.3.12 über den LUBU-Antrag “Kostenloses Parken für Behinderte in den Ludwigsburger Tiefgaragen und Parkhäusern“.

(Erklärungen sind kursiv gedruckt)

Komödienstadel

Stadträtin Elga Burkhardt (LUBU) begründet den Antrag. Den Wortlaut finden Sie unten.
Baubürgermeister Schmid (CDU, Sitzungsleiter): „ Vielen Dank für die Begründung. Herr Kirnbauer, wollen Sie zuerst?“ (Diese Aufforderung entspricht nicht der Geschäftsordnung des Gemeinderats, in der festgelegt ist, daß in einer ersten Rederunde die Vertreter der Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Größe Stellungnahmen abgeben. Zuerst dürfte also ein Vertreter der CDU sprechen, dann die SPD, dann erst ein Vertreter der Freien Wähler)
Stadtrat Kirnbauer (Freie Wähler): „Mich wundert es, Frau Burkhardt, daß Sie sich so weit hinauslehnen mit den Fehlnutzungen der Behindertenparkplätze, nachdem ich Sie schon zweimal fotografiert hab, wie Sie neben dem Behindertenparkplatz, der im Eck steht, den Freiraum genutzt haben, um Ihr Fahrzeug abzustellen.“ Brüllendes Gelächter von Seiten der CDU, der Freien Wähler und Baubürgermeister Schmids.
Stadträtin Burkhardt: „Was hat das damit (dem Antrag) zu tun? Was ist das für ein Niveau? Das darf doch nicht wahr sein. Gehen Sie bitte auf den sachlichen Inhalt ein.“
Stadtrat Kirnbauer: „ Sind Sie dort gestanden oder net? Ich kann’s beweisen.“
Stadträtin Burkhardt: „Ja, tun Sie das mal, ich warte drauf. Das spielt hier aber keine Rolle. Ich will von Ihnen eine Meinung hören.“
Bürgermeister Schmid (CDU): „Die können Sie von mir haben, Frau Burkhardt.“
Er geht in einer längeren Rede auf die gesetzlichen Festsetzungen zum Parken von Behinderten ein, die er in einer Antwort auf eine LUBU-Anfrage zu dem Thema gemacht habe.
Bürgermeister Schmid weiter: „Wir müssen als PAG (Parkierungsanlagen- Gesellschaft) auf Kostendeckung achten. Die ist nicht gegeben im Moment, und noch mehr zu subventionieren für kostenlose Behindertenparkplätze, kann ich aus meiner Sicht (Aufsichtsratsvorsitzender der PAG) mir nicht vorstellen. Dann muß der VdK oder sonstwer eine Gegenleistung bringen.“
Stadtrat Lutz (CDU) : „Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig.“
Stadtrat Bohn (SPD): „ Es geht nur um Gehbehinderte mit dem Ausweis G. Sonst darf er dort gar nicht parken auf diesen Parkplätzen, und fährt er ein Auto, dann kann er auch 50 Cent oder einen Euro zahlen. Es gibt oberirdisch genügend Parkplätze.“
Bürgermeister Schmid: „... man müßte eine Dauerkarte einführen, und auch das ist schwierig.“
Stadträtin Burkhardt: „Eine Dauerkarte wäre machbar.“
Brüllendes Gelächter bei der CDU und den Freien Wählern.
Stadträtin Burkhardt: „Meine Güte, das ist ja unglaublich hier. Können Sie das Thema mal etwas ernster behandeln?“
Stadtrat Kirnbauer: „Nein, Frau Burkhardt.“
Stadträtin Burkhardt: „Meine Begründung soll ins Protokoll aufgenommen werden.“ (Diese Forderung gehört zu den Rechten jedes Gemeinderats in Baden-Württemberg.)
Stadtrat Kirnbauer: „Meins auch.“
Stadträtin Burkhardt: „Wenn Ihre Dusseligkeiten ins Protokoll rein sollen, ist das Ihre Sache. Der Sachlage ist diese ‘witzige’ Diskussion nicht angemessen, und das dürfen Sie auch ins Protokoll aufnehmen.
"Vorteilsparkplatz" in der Rathaustiefgarage
Ihre Gegenargumente sind keine Tatsachen. Das Parken in Tiefgaragen und Parkhäusern kostet nicht nur einen Euro. Sie wissen das sehr gut. Nein, Sie zahlen ja alle nicht. Aber ich, die ich zahle, weiß sehr gut, daß es nicht nur einen Euro kostet.“ (Während der Sitzungen parken Stadträte kostenlos in der Rathaustiefgarage. Stadträtin Burkhardt hat ihr kostenloses Parkticket vor vielen Jahren zurückgegeben, weil sie der Meinung ist, daß der von der Stadt gezahlte Auslagenersatz für die Stadträte/- innen auch die Parkkosten beinhaltet).
Stadträtin Burkhardt weiter: „ Ich habe mich ausführlich mit VdK-Vertretern unterhalten, und ich weiß, daß es Grundlagen und Aussagen über die Einkommensverhältnisse von Behinderten gibt.“
Bürgermeister Schmid: „Stopp, stopp, stopp, Frau Burkhardt, Sie parken auch im Ehrenhof. Parkgebühren sind nicht dazu da, soziale Schieflagen auszugleichen.“ Er will über den LUBU-Antrag abstimmen lassen, sieht aber, daß Stadtrat Lutz noch etwas sagen möchte:
Stadtrat Lutz: „Ich laß mir des von Ihnen nicht sage. Zu sagen, daß alle nix zahlet, des laß ich net zu. Wenn ich privat in der Stadt bin, dann zahl ich.“ Er wiederholt diese Aussage noch einmal.
Bürgermeister Schmid: „Ich will zu Protokoll geben, daß Frau Burkhardt auf meinem Parkplatz geparkt hat. Mit diesem unsachlichen Argument schließe ich eine unsachliche Diskussion.“
Stadträtin Burkhardt: „Das kommt auch ins Protokoll.
Bürgermeister Schmid: „Ja, das kommt auch ins Protokoll.“
Bei der abschließenden Abstimmung wird der Antrag abgelehnt.
Stadtrat Kirnbauer hat bis heute (28.3.12) trotz mit Termin versehener Aufforderung seine angeblich gemachten Fotos nicht an Stadträtin Burkhardt geschickt.

Der LUBU-Antrag und seine Begründung im Wortlaut: Wir haben den Antrag gestellt,
- daß künftig die Behindertenparkplätze in Tiefgaragen und Parkhäusern genauso kostenlos wie die Straßenparkplätze sein sollen,
- daß Falschparker in den Tiefgaragen und Parkhäusern zur Kasse gebeten und nicht nur freundlich auf andere Parkplätze hingewiesen werden sollen,
-daß die 10 Behindertenparkplätze auf der Bärenwiese gebührenfrei bleiben sollen.
Wie man der Presse entnehmen konnte, werden diese Forderungen vom VdK-Kreisverband Ludwigsburg unterstützt. Kostenlose Behindertenparkplätze sollen einen Nachteilsausgleich darstellen. Beim Besitzer eines Behindertenparkausweises müssen dauerhafte, massive gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Diese Behinderung hat oft eine eingeschränkte Berufsausübung zur Folge. Krankheit ist mit zusätzlichen Ausgaben verbunden. Behinderte, insbesondere junge, gehören also im Allgemeinen nicht zu den gutverdienenden Menschen.
Es ist für Behinderte nicht nachvollziehbar, warum der Nachteilsausgleich nur bei Straßenparkplätzen erfolgen soll. Erstens muß es im Interesse der Stadtgestaltung liegen, Straßenparken langsam , aber sicher abzubauen Zweitens sind die Vorteile der Tiefgaragenparkplätze nicht so gravierend, daß die Kostenpflicht nachvollziehbar ist, denn es stimmt einfach nicht, wie die Verwaltung behauptet, daß sie neben Ausgängen oder Aufzügen liegen. Gucken Sie in die Rathaustiefgarage.
Immer wieder werden Klagen über Fehlbelegungen der Behindertenparkplätze laut. Das kann man nicht mit freundlichen Hinweisen, sondern nur mit empfindlichen Geldbußen ändern.
Die 10 kostenlosen Parkplätze für Behinderte auf der Bärenwiese müssen erhalten bleiben. Menschen mit Handikap haben Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben, wie Politiker in Sonntagsreden gerne feststellen.
Von einer vergrößerten Zahl von kostenfreien Behindertenparkplätzen, immer unter der Voraussetzung einer strengen Kontrolle, können auch Touristen und Käufer aus dem Umland profitieren.
Anmerkung außerhalb der Begründung:
Das Parken in der Tiefgarage des Landratsamtes ist kostenfrei, ein gutes Beispiel in unserer Leuchtturmstadt Ludwigsburg.

Schulsozialarbeit in Ludwigsburg

Mehr Personalstellen schaffen!

24 allgemeinbildende Schulen hat die Stadt Ludwigsburg, aber nur 7,5 Schulsozialarbeiterstellen, die auf neun Schulen in der Stadt aufgeteilt sind.
Das Land fördert diese Stellen mit 125.000 € pro Jahr. Dazu kommen Bundesfördermittel, die im Jahr 2011 160.000 € betragen haben und mindestens bis 2013 weiterlaufen werden.
Wenn also die Stadt Ludwigsburg im Jahr 2012 statt der im Haushaltsplan vorgesehenen 138.000 Euro ca. 200 000 Euro einplanen würde, könnte sie statt der zwei Vollzeitstellen mindestens vier neue Vollzeitstellen schaffen. Damit wäre dem dringendsten Bedarf an neuen Stellen auch in den Innenstadtgymnasien und der Oststadtschule II abgeholfen. Auch in Eglosheim gibt es für 530 Schüler in der Hirschberg-(Grund- und Hauptschule) und der Eberhard-Ludwigschule (Förderschule) nur 1,5 Schulsozialarbeiter. Die halbe Stelle wurde im Vorjahr der Silcher-Förderschule in der Innenstadt weggenommen.

Die Hirschbergschule in Eglosheim hat einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.
Wir haben in den Haushaltsplanberatungen 2012 beantragt, angesichts der erhöhten Zuschüsse von Bund und Land neue Stellen an allen Schulen zu schaffen, an denen Bedarf vorhanden ist.
Auch wegen der gestiegenen Einnahmen der Stadt bei Gewerbe- und Einkommensteuer wäre es ein Skandal, die notwendigen ca. 60.000 € an zusätzlichen städtischen Fördermitteln nicht zu finanzieren. Ein bestimmt irgendwo vorhandener Haushaltsrest reicht dafür völlig aus. Alle Parteien in Deutschland sind sich in der Theorie über Sinn und Notwendigkeit von Schulsozialarbeit einig. Weitaus wichtiger ist es aber, die für die Praxis notwendigen Stellen einzurichten. Wir stellen deshalb den Antrag : Die Haushaltsmittel 2012 für neue Schulsozialarbeiterstellen werden so erhöht, daß zusammen mit den Landes- und Bundeszuschüssen 4 neue Vollzeitstellen geschaffen werden können.

Stadtteilentwicklungsplan Oststadt und Oßweil

Am 29.Februar 2012 sollte im Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg ein Entwicklungskonzept für die Oststadt und Oßweil beschlossen werden. Die beiden Sätze des Beschlußvorschlags haben zu Verständnisschwierigkeiten bei uns geführt. Der erste Absatz „Die Verwaltung wird beauftragt, mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung die Bearbeitung beider Stadtteilentwicklungspläne zu beginnen“, bedarf keiner Beschlußfassung im Gemeinderat. Der Gemeinderat hat zum Beispiel auch nicht beschlossen, im Herbst eine vierte Zukunftskonferenz durchzuführen. Solche Vorhaben sind Aufgabe der Verwaltung, lediglich der genaue Termin sollte abgestimmt werden.
Sehr viel unklarer war der Inhalt von Satz 2. Wir sollten beschließen, daß die Verwaltung nach der Auftaktveranstaltung dem Gemeinderat vorschlägt, wie die weitere (Bürger?)-Beteiligung aussehen soll.
Auf Seite drei der Vorlage war dann nicht nur die weitere Beteiligung schon klar definiert, sondern auch die Inhalte: Wohnpark Fuchshof, Sporthalle Ost, Berliner Platz. Ich war der Stadtverwaltung dankbar, daß sie klargestellt hat, daß diese Themen nur „Platzhalter“ seien. Für die Wünsche und Anregungen der Oßweiler bliebe sonst nämlich nur der vierte Punkt übrig. Das ist für einen großen Stadtteil wie Oßweil ein bißchen wenig.

Ein uraltes Oßweiler Thema: die Sanierung der Mehrzweckhalle.

Dazu gefiel uns der Satz „Für die Teilnehmer der Auftaktveranstaltung besteht die Möglichkeit, sich für den Prozeß zu bewerben, die endgültige Auswahl obliegt dem Gemeinderat“, überhaupt nicht.
Diese Art Bestimmung ist für uns keine Bürgerbeteiligung. Es geht hier ja nicht um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren wie in der Bauleitplanung, sondern um die Aktivierung von Bürgerwissen für die nachhaltige Entwicklung ihres Wohngebietes, ihrer Heimat. Es gibt viele Möglichkeiten, Bewerber an einer solchen Bürgerbeteiligung nach dem Zufallsprinzip auszuwählen. Nach den Erfahrungen mit den bisherigen Zukunftskonferenzen ziehen wir jedenfalls eine neutrale Auswahl ohne Parteieinflußnahme vor.
Die Bürger und Bürgerinnen vom Berliner Platz bis zum Neckar bei Oßweil halten vielleicht andere Fragen für wichtiger für die Zukunft des östlichen Teils von Ludwigsburg als gerade einen Wohnpark Fuchshof. Die Vorredner hatten schon die Stadtbahnführung oder die Mehrzweckhalle angesprochen.
Wenn also dieser genannte Satz, daß der Gemeinderat entscheidet, wer sich an den Diskussionen beteiligen darf, nicht gestrichen wird, wollten Werner Hillenbrand und ich der Vorlage nicht zustimmen. In der Stuttgarter Zeitung vom 24.2.12 konnte man eine Aussage von Roland Geitmann, Professor für Verwaltungsrecht in Kehl, nachlesen: „Alle diese formal unverbindlichen Beteiligungsarten von der Anhörung bis zur Zukunftswerkstatt haben einen Schwachpunkt: sie geraten in den Verdacht, als scheindemokratische Spielwiese zur Akzeptanzsicherung vorgefaßter Pläne eingesetzt zu werden.“ Wir wollen das der Verwaltung keinesfalls unterstellen, nur auf die Gefahr hinweisen. Oberbürgermeister Spec erklärte sich bereit, bei der Auswahl der Bürger/-innen für die Arbeitsgruppen das Zufallsprinzip anzuwenden, was zum Beispiel teilweise in der Weststadt bereits geschehen sei.

Stellungnahme von Stadträtin Burkhardt (LUBU) zum Bauantrag der Firma Wolff & Müller zur Bebauung des Bleyle-Areals am Westausgang des Bahnhofs Ludwigsburg

Bebauungsplan einhalten!

1. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2003 sollte in den Grundzügen eingehalten werden:
- Fortführung der innerstädtischen Blockrandbebauung,
- Sicherung von halböffentlichen Freiräumen und Durchgängigkeit für Fußgänger.
2. Aus der Forderung nach Einhaltung dieser Festsetzungen ergibt sich:
2.1 unsere Ablehnung eines Parkhauses mit zwei Ebenen oberhalb Erdboden im Baufeld 2 südlich der Hoferstrasse (s. Foto unten)

Der Ebene 0 stimmen wir zu mit der Forderung, das Dach zu begrünen und in ein Fußgängergesamtkonzept für das Gebiet zwischen Hofer- und Brenzstraße einzubeziehen. Sollte der Investor Bedarf für mehr Parkplätze sehen, kann er eine Tiefgaragenebene -1 unter der Ebene 0 bauen.
2.2 Im Baufeld 5+6 südlich des Loftturms dürfen keine oberirdidschen Parkplätze angelegt werden, weil die Zufahrt von der Pflugfelder Straße die Vorgabe der autofreien Gestaltung des Innenbereichs des Bleyle-Geländes durchkreuzt.
2.3 Es fehlt bisher ein Konzept für eine fußgänger- und rollstuhlgängige Gestaltung des gesamten Innenbereichs, das wegen der unterschiedlichen Höhen dringend erforderlich wäre.
3.In den Beratungsunterlagen fehlen nachprüfbare Zahlen über die Auslastung der seit 2003 (Bebauungsplanbeschluß) neuentstandenen Parkhäuser am Westausgang des Bahnhofs und unter der Arena, getrennt nach Laufkundschaft und Dauerparkern. Diese Parkhäuser sollten übrigens auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.
4. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Gestaltung der Gebäude gelegt werden. Eine Anpassung an vorhandene spezielle Ludwigsburger Gestaltungsmerkmale, für die der Restbestand an denkmalgeschützten Häusern Vorbild sein kann, soll in der Baugenehmigung festgelegt werden. Die Höhenentwicklung und Gestaltung der neuen Gebäude richtet sich nicht am unglaublich häßlichen VBG-Gebäude an der Brenzstraße aus (Foto unten).

Stadträtin Burkhardt (LUBU) im Bauausschuß am 27.Oktober 2011 zum Thema

Erweiterung Breuningerland

Zunächst einmal finde ich die Bezeichnung „Breuningerland“ , die in allen Redebeiträgen aufgetaucht ist, irreführend. Das Einkaufszentrum im Tammer Feld wird seit den neunziger Jahren von der Firma Projektmanagement ECE betrieben, die in allen größeren Städten der Bundesrepublik, insbesondere übrigens in den Innenstädten, Einkaufszentren betreibt und sich in Heilbronn, vielleicht auch bald in Stuttgart, selbst Konkurrenz macht.
Vor einem Jahr und drei Monaten hat der Ludwigsburger Gemeinderat mit 28 Ja-stimmen beschlossen, daß der Firma ECE in Anbetracht der Situation in der Innenstadt, insbesondere beim Marstallcenter, keine Erweiterungsmöglichkeiten zugestanden werden können. Nach einem Zeitraum von 3-5 Jahren sollte noch einmal über den damals schon von der ECE vorgeschlagenen „Kompromiss“, eine Erweiterung der Verkaufsfläche um 4000 qm, beraten werden. Diesem Beschlußvorschlag hat zum Beispiel auch Stadtrat Glasbrenner(FWV) zugestimmt.
Der heute auf dem Tisch liegende Bebauungsplanentwurf setzt diese Entscheidung in die Tat um.

Bebauungsplan 2011: Bestandsschutz für des ECE-Einkaufszentrum "Breuningerland"
Weder hat sich die Situation im Marstallcenter geändert - sie ist sogar noch problematischer geworden - noch haben sich die Rahmenbedingungen für die Innenstadteinzelhändler verbessert. Das ist auch nicht möglich, denn ihr entscheidendes Manko, die begrenzte Fläche, kann sich in Innenstädten nicht ändern. Die Ludwigsburger Innenstadt braucht keine kleinen Geschäfte auf dem Schillerplatz, sondern eine Reaktivierung des Marstallcenters als Anziehungspunkt für Käufer. Wir finden es bedauerlich, daß die ECE das Angebot nicht angenommen hat, ihre Erweiterungswünsche im Marstallcenter zu realisieren.
Auch die drei bis fünf Jahre sind nicht erreicht, um erneut über eine Erweiterung zu beraten.
Wir sehen also keinen Grund, den drei Punkten des Beschlußvorschlages nicht zuzustimmen, der keine Erweiterung zuläßt. Bedauerlich finden wir nur, daß die vom Regionalverband geforderte Sortimentsbeschränkung auf nicht zentrenrelevante Sortimente bereits im Vorfeld des Entwurfsbeschlusses ausgehebelt wurde und die Zahl der Parkplätze um 100 erhöht werden soll.
Im Übrigen beobachten wir die Entwicklung im ECE-Einkaufszentrum (Breuningerland) mit Interesse. Der Umbau und Austausch von Geschäften im Bestand hat vielleicht dazu geführt, daß der Umsatz im ersten Halbjahr 2011 zurückgegangen ist. Er hat aber die Qualität des Angebotes wesentlich verbessert und keinesfalls zu einem Rückgang der Kundenzahlen auf Dauer geführt, im Gegenteil. Ich möchte jedem Zweifler empfehlen, Freitag oder Samstag ins Tammer Feld zu fahren und sich das Menschengewühl im Einkaufszentrum selbst anzuschauen.
Wir sehen also nach wie vor keinen Grund zur Erweiterung und könnten heute auch abstimmen. Aber es ist vielleicht besser, einigen Gemeinderäten noch einmal Zeit zum Nachdenken zu geben.
Untere Stadt

Sonntagsreden

Im Bereich der Unteren Stadt rund um das Marstallcenter gibt es seit Jahren viele städtebaulichen Mängel, die unter anderem die die Ursache dafür waren, daß die Firma Karstadt im vergangenen Jahr ihre Filiale schloß und damit das Ende des Einkaufszentrums einläutete. Die Lindenstraße, die Eberhardstraße, die Hermannstraße und die Charlottenstraße sind in einem erbärmlichen Zustand, und das schon seit vielen Jahren.
Die LUBU beantragte zusammen mit Stadtrat Werner Hillenbrand die Aufnahme des Altstadtsanierungsprogrammes Untere Stadt als 4. Punkt in die Liste der bevorzugt zu beantragenden Sanierungsprogramme in Ludwigsburg. Die bisher bewilligten 2,5 Millionen € Landeszuschuß werden für die Fülle der Aufgaben nicht ausreichen.


Sanierung aller Leitungen in der Charlottenstrasse = Folge der überdimensionierten KIAG(Fahrion)-Bauten auf dem Walcker-Gelände. Wer das wohl bezahlt?
Erste Priorität hat für uns die Lindenstraße. Ihr Umbau für damals 0,8 Millionen Euro wurde bereits mit dem Haushaltsplan 2008 diskutiert und für das damalige Investitions-, heutige Haushaltsjahr 2012 versprochen. Oberbürgermeister Spec, der in Presseartikeln immer wieder seine Sorge bezüglich des Gebietes zwischen B 27 und Lindenstraße artikuliert, ließ über den Antrag so rasch abstimmen, daß man nicht einmal klar erkennen konnte, wer wirklich dagegen stimmte, geschweige denn, daß eine Zählung erfolgte. Nur daß er selbst gegen den Antrag war, wurde wirklich glasklar. Es war schon bei unserem ersten Antrag im Jahr 2005 mehr als deutlich zu erkennen, daß ihn die Bedürfnisse der Einwohner in diesem Ältesten Ludwigsburger Stadtgebiet kaum interessieren.
Baurecht

Verwirrung

Wer in Deutschland bauen will, sei es eine Schule, ein Wohnhaus oder ein Fabrikgebäude, muß seine Pläne genehmigen lassen. Bis zum Jahr 2004 gab auch in Ludwigsburg der Bauausschuß in Stellvertretung des Gesamtgemeinderats bei allen größeren Bauvorhaben in öffentlicher Sitzung sein Einverständnis - oder auch nicht. Dann nahm die Stadtverwaltung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Anlaß, alle Baurechtsangelegenheiten vom Bürgerbüro Bauen, also der Verwaltung selbst, entscheiden zu lassen. Sehr große Veränderungen gegenüber dem bestehenden Planungsrecht wie die Erweiterung der Firma Ikea im Tammer Feld im Jahr 2008, wurden noch öffentlich vom Antragsteller vorgestellt.

So harmlos sah die Bebauungsplanung Walcker-Gelände als Baurechtssache aus.
Über andere Bauvoranfragen informierte ein Vertreter der Baurechtsbehörde die Gemeinderäte nichtöffentlich, manchmal sogar mit Vorlage, eine Abstimmung erfolgte aber nicht mehr. Als Begründung wurde von der Verwaltung und Professor Büchner von der Verwaltungsfachhochschule Ludwigsburg dargelegt, daß laut einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2004 in Kommunen mit einer Baurechtsbehörde die Einvernehmensentscheidung des Gemeinderates nicht mehr erforderlich sei, sondern von der Behörde selbst - in Ludwigsburg ist das das Bürgerbüro Bauen - getroffen würden.
Das änderte sich am 6. Oktober 2011. Eine Bauvoranfrage stand als „Beschlußvorlage“ auf der nichtöffentlichen Tagesordnung des Ausschusses BTU. Der Inhalt der Vorlage war aber als „Mitteilung“ bezeichnet. Ein Beschlußvorschlag wurde erst auf Nachfrage formuliert. Auf die Anmerkung, daß der Ausschuß BTU seit langem über Baurechtsangelegenheiten nur informiert werde, erklärte der Vertreter der Verwaltung zur allgemeinen Überraschung, daß „sonstige Bauvorhaben“ beschlossen werden müßten.
Ob öffentlich oder nichtöffentlich, blieb ungeklärt.

Klarstellung notwendig

Stadträtin Burkhardt (LUBU) und Stadtrat Hillenbrand (Linke) bitten die Verwaltung um Klärung folgender Fragen:
1. In welchen Baurechtsangelegenheiten entscheiden die Mitglieder des Ausschusses Bauen, Technik und Umwelt BTU (früher Bauausschuß)?
2. In welchen Fällen dürfen sie nach Meinung der Verwaltung nur informiert werden?
3. Welche Baurechtsangelegenheiten werden öffentlich, welche nichtöffentlich behandelt?
4. Wie lautet die Begründung zu den Antworten in allen drei Fällen?
Energieversorgung in Neckarweihingen

Taube Ohren

(25.7.11) LUBU-Stadträtin Elga Burkhardt hat zusammen mit Werner Hillenbrand den Antrag gestellt, verschiedene Standorte für die Energieversorgung des Neubaugebietes Neckarterrassen zu untersuchen. Grundsätzlich sind wir von der LUBU der Meinung, daß die Energieversorgung eines Neubaugebietes umweltfreundlich und so kostengünstig wie möglich für den Endverbraucher erfolgen muß; daß Energieversorgung aus Wärme und Strom besteht, die am umweltfreundlichsten in Blockheizkraftwerken erzeugt werden, weshalb wir auch die teure und Feinstaub erzeugende Holzpelletheizung ablehnen.

Orchidee im Gewann Gschnait
„Ich denke auch, daß der Antrag abstimmungsreif ist“, meinte Baubürgermeister Schmid (CDU), obwohl Burkhardt vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, daß der Antrag der LUBU/Linken auf einen Kosten-Vergleich des Ausbaus vorhandener Heizwerke mit dem Neubau einer Biogasanlage mit dem Vorschlag der Verwaltung auf Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Biogasanlage nicht beantwortet sei. Es reiche nicht aus, die Interessen des Sportschützenvereins und der Landwirte in Neckarweihingen zu berücksichtigen. Vor einer endgültigen Entscheidung über die Energieversorgung eines Neubaugebietes müßten sämtliche Kosten der diskutierten Versorgungsart für das entscheidende Gremium und für den Verbraucher transparent gemacht werden.
War Schmid überanstrengt ? Er ging über alle Richtigstellungen weg und ließ über den Antrag abstimmen.
Müssen sich LUBU und Linke wieder über Rechtsverletzungen beim Regierungspräsidium beschweren? Kann man gegen einen Bürgermeister klagen, der vielleicht taub oder sonst nicht auf der Höhe ist und deshalb die Äußerungen unbequemer Stadträtinnen einfach überhört?

Die Supermarktschule

(22.5.11) In den letzten Tagen hat Oberbürgermeister Werner Spec das Thema „Einkaufsmarkt in Neckarweihingen“ neu belebt. Er holte ein altes Gutachten aus dem Jahr 2008 aus der Schublade und informierte den Gemeinderat und den Stadtteilausschuß kurzfristig darüber, daß der Verfasser einen Supermarkt auf dem Gelände der Friedrich-von-Keller-Schule (heute Grund- und Hauptschule) mit der Bildungseinrichtung als Huckepack-Bau im 1. und 2. Stock als gut geeignet für Neckarweihingen bezeichnet hatte.
Das alte Schulgebäude soll sowieso abgerissen werden, weil ein Neubau „unwesentlich“ teurer würde als die Sanierung der bestehenden Schule. Was OB Spec unter „unwesentlich“ versteht, sehen wir gerade beim Museum in der Eberhardstraße, wo die Kosten seit dem Baubeschluß 2010 um eine halbe Millionen Euro gestiegen sind.

Auf dem Plan (oben) fällt auf, daß nur von einer Grundschule die Rede ist. Die Kosten einer neuen Hauptschule sind also nicht miteingerechnet. Milchmädchenrechnungen sind in der Aera Spec gang und gäbe geworden.
Der Spaß-Barde Otto (Waalckes) gastiert im September in der 'Arena'. Vielleicht will Herr Spec ihm mit der Supermarktschule eine ganz aktuelle Kabaretteinlage für seinen Auftritt liefern.

Lehrstück in Demokratie

(5.5.11) Oberbürgermeister Werner Spec samt seinem Amanuensis Bürgermeister Konrad Seigfried haben offenbar große Angst vor dem Wissen von Stadträtin Elga Burkhardt. Zum zweitenmal verhinderten sie jetzt mit allerlei Mätzchen einen Redebeitrag im Ausschuß Bildung, Sport, Soziales BSS.
In den Haushaltsplanberatungen 2011 im Dezember 2010 ließ Herr Oberbürgermeister Spec keine Antragsbegründungen in Ausschüssen zu, denen die Antragsteller nicht als Mitglieder angehörten. Werner Hillenbrand (Linke) und Elga Burkhardt (LUBU) mußten die absurde Situation erleben, daß zum Beispiel ihre Anträge zur mangelhaften Personalausstattung der Schulsozialarbeit in Eglosheim oder zum Erhalt der Schlößlesfeldbücherei auf der Tagesordnung des Ausschusses Bildung, Sport, Soziales (BSS) standen und abgestimmt wurden, sie aber nichts dazu sagen durften. Eine Begründung für die undemokratische Festlegung gab Oberbürgermeister Werner Spec nicht
Beide Stadträte fragten jetzt die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart, um Rat, ob dieser alternativlose Befehl des Oberbürgermeisters eigentlich rechtens sei, zumal gerade wieder ein Antrag beider Bürgervertreter, diesmal zur Zukunft aller Aktivspielplätze in Ludwigsburg (siehe nächster Artikel), auf der Tagesordnung des Ausschusses BSS stand. Sitzungsleiter Konrad Seigfried teilte Stadträtin Burkhardt 30 Minuten vor Sitzungsbeginn per Telefon mit, daß sie den Antrag begründen dürfe, wenn die Mehrheit des Ausschusses zustimme. Frau Burkhardt: „Sie hatten doch aber in nichtöffentlicher Sitzung behauptet, die Zustimmung der Kollegen müsse einstimmig sein.“ BM Seigfried: „Das war ein Irrtum.“
Aber auch diesmal durfte Frau Burkhardt den Mund halten. Bürgermeister Seigfried rief einfach den Antrag nicht auf, und als sie gegen das Verfahren protestierte, erklärte ihr der Sitzungsleiter, sie selbst hätte beantragen müssen, daß sie den Antrag begründen dürfe. Und außerdem sei es gar nicht klar, ob sie hier als Stadträtin oder als Mitglied des Aktivspielplatzvereins reden wolle! Wie gesagt, der Antrag betraf alle vier Abenteuerspielplätze in der Stadt,und Elga Burkhardt ist zwar Vorstandsmitglied im Bauspielplatzverein Eglosheim, weiß aber im Gegensatz zu manch anderem Stadtrat immer noch zwischen Gemeinderats- und Vereinstätigkeit zu unterscheiden.
Man konnte beinahe den Eindruck haben, daß sich manche Leute zu viel in Kindergärten aufhalten. Das färbt dann ab.
Ergänzung: Was Michael Schau, Herausgeber einer Internet-Zeitung, zum Thema "Aktivspielplätze" zu sagen hat.
Der Freiberger Michael Schau, Herausgeber einer „Webzeitung für Ludwigsburg“, den manche Leute für einen Bekannten von Baubürgermeister Hans Schmid, vielleicht auch von Oberbürgermeister Werner Spec halten, hat in seiner Internet-Postille einen Artikel zum Thema „Ludwigsburger Aktivspielplätze im Umbruch“ veröffentlicht, in dem wesentliche Tatsachen falsch dargestellt werden.
Richtigstellung seiner falschen Behauptungen:
1. Der Antrag von Werner Hillenbrand und Elga Burkhardt zur Zukunft der vier Ludwigsburger Aktivspielplätze wurde nicht jetzt gestellt, sondern in den Haushaltsplanberatungen 2011 im November 2010 im Gemeinderat.
2. Es stimmt auch nicht, daß nur Ausschußmitglieder Anträge stellen können. Das Antragsrecht ist eines der wesentlichen Beteiligungsrechte jeden Gemeinderats, jeder Gemeinderätin. Wenn Anträge in den Haushaltsplanberatungen gestellt wurden, können sie auch im zuständigen Ausschuß begründet werden.
3. Der Antrag stand zwar auf der Tagesordnung des Ausschusses Bildung, Sport, Soziales BSS am 4. Mai 2011, der Sitzungsleiter, Bürgermeister Konrad Seigfried, weigerte sich aber, ihn zu behandeln. Der Antrag wurde weder aufgerufen noch begründet, schon gar nicht diskutiert. Deshalb konnten die beiden Stadträte mit dem Antrag auch nicht "scheitern", wie Herr Schau schreibt.
4. Edeltraud Lange, fraktionslose Stadträtin, nicht Werner Hillenbrand (Vertreter der Linken) oder Elga Burkhardt (Vertreterin der LUBU), hat während der Diskussion um das Thema "Aktivspielplätze" im Ausschuß Bildung, Sport, Soziales BSS am 4.5.2011 im Sachzusammenhang einen Antrag gestellt, der in der Sitzung zur Abstimmung gestellt und der abgelehnt wurde. Das war auch in der Ludwigsburger Kreiszeitung nachzulesen. Frau Lange mit Elga Burkhardt zu verwechseln, ist schon ein erstaunliches Zeichen von Sehschwäche.
Elga Burkhardt hat Herrn Schau aufgefordert, die unrichtigen Behauptungen aus dem Artikel in allen Medien, in denen sie erschienen sind, zu entfernen.
Herr Schau fügte den unrichtigen Behauptungen in einer Antwort-Mail eine weitere hinzu: er beschuldigte Stadträtin Burkhardt, sie versuche, die "Pressefreiheit zu verbiegen“, was auch immer das heißen soll.
Mitteilung an alle Menschen, die etwas von vorbeugender Kindersozialarbeit verstehen

Die Wahrheit über den Bauspielplatz Eglosheim

Ausgerechnet in der Zukunftskonferenz 2009 hat Oberbürgermeister Spec eine neue Sparmöglichkeit entdeckt: Aktivspielplätze seien nicht mehr zeitgemäß, erklärte er einer überraschten Bürgergruppe. Die interessierte sich aber nicht für Einsparungen bei der Kindersozialarbeit, sondern viel mehr für seine Pläne bezüglich der Zukunftsfähigkeit der Stadt Ludwigsburg im Jahr 2020. Da mußte er passen, weil er auf diese Frage nicht vorbereitet war. Seitdem versucht er mit allen Mitteln, seine Meinung über betreute pädagogische Einrichtungen wenigstens im Gemeinderat durchzusetzen. Auch Falschinformationen gehören zu dieser Taktik.
Die folgenden Tatsachen sind für Jedermann/jede Frau nachprüfbar:
1. Grundlage der Arbeit auf dem Bauspielplatz ist wie auf allen Abenteuerspielplätzen die „Rahmenkonzeption für pädagogisch betreute Spielplätze“ von 1999, ergänzt durch ein am Stadtteil orientiertes Bauspielplatz-Konzept.
2. Alle Mitglieder des Vereins haben im Lauf der 27 Jahre, die der Bauspielplatz jetzt besteht, umfangreiche ehrenamtliche Arbeit geleistet, die bei Bedarf gerne aufgelistet werden kann. Es gibt genügend schriftliche Unterlagen darüber. Wieviel wir für das Gemeinwesen Eglosheim und die Gesamtstadt geleistet haben, ist bedauerlicherweise nicht in Euro und Cent zu berechnen.

Sport auf dem Bauspielplatz
3. Der Bauspielplatzist seit seiner Gründung Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendsozialarbeit Eglosheim AGE und in seinen Angeboten insbesondere mit den Schulen und der Kinder- und Jugendförderung der Stadt Ludwigsburg, aber auch mit allen anderen Mitgliedern eng verbunden. Erinnert sei zum Beispiel an die seit vielen Jahren stattfindenden pädagogisch betreuten gemeinsamen Feriensommerangebote.
4. Der Baui wird im Stadtteil als unverzichtbarer Bestandteil der Sozialen Stadt Eglosheim betrachtet, wie in einer Sitzung der AGE im Sommer 2010, an der Frau Sperzel als Vertreterin der Stadt leider nicht teilnahm, deutlich zum Ausdruck kam. Der Bürgerverein Eglosheim e.V.unterstützt den Bauspielplatzverein.
5. Der Bauspielplatz Eglosheim hat seit 2010 eine schriftlich vereinbarte Kooperation mit der benachbarten Hirschberg-Schule, die sehr gut funktioniert.
6. Die Auflösung des Schülerhortvereins Eglosheim wegen Nachfolgeproblemen bei der Vereinsführung hat überhaupt nichts mit den wesentlichen sozialen Problemen des Stadtteils Eglosheim zu tun, die von einer Lösung nach wie vor weit entfernt sind. Sie waren der Grund für die Gründung des Bauspielplatzvereins im Jahr 1984, sie sind der Grund dafür, daß seine Arbeit weiter nachhaltig unterstützt werden muß.
Sanierung von Kindergärten

Kinder sind unsere Zukunft

Der Kindergarten Sterntaler in der Theurerstraße in Eglosheim ist ungefähr 50 Jahre alt. Das heißt, daß Fenster, Dach und Heizung den heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr entsprechen, wenn auch das Gebäude damals von einem offensichtlich guten Architekten qualitätvoll gebaut wurde.

Ist jemals eine Untersuchung auf Schadstoffe erfolgt, die in den Baumaterialien jener Jahre nur allzuoft enthalten waren und die für kleine Kinder besonders gefährlich sind? Wir wissen es nicht.
Die evangelische Gesamtkirchengemeinde Ludwigsburg, die den Kindergarten betreibt, hat der Stadtverwaltung vor drei Jahren einen Antrag auf Generalsanierung geschickt. Was wurde daraus? Wir wissen es nicht.
Stadträtin Elga Burkhardt hat die Fragen der Eltern der Sterntalerkinder an Oberbürgermeister Spec weitergeleitet und sich zusätzlich erkundigt, was im Jahr 2011 für den Kindergarten getan werden wird. Schließlich leben wir in einer Stadt, deren höchste Repräsentanten nicht genug darüber reden können, wie wichtig Kinder für unsere Zukunft sind.
Die Anfrage sollte laut Geschäftsordnung innerhalb von 4 Wochen beantwortet werden. Die Verwaltung hat die Anfrage am 8.3.2011 erhalten. Eine sachgemäße Antwort steht bis heute aus. (18.4.11)

Wohnen auf sechs Stockwerken

Vermischtes

An der Reuteallee, gleich neben dem unterirdischen Regenrückhaltebecken und der Bahnlinie nach Marbach, sollen ein fünfstöckiges und ein sechsstöckiges Wohngebäude entstehen. Bauantragsteller ist die Firma Pflugfelder Immobilien, die sich in Anzeigen gern als Bonitätsbauunternehmen bezeichnet, was immer das heißen soll. Das geplante Gebäude jedenfalls ist wie meist bei Pflugfelderbauten zu hoch und zu umfangreich für die bis jetzt noch der Naherholung dienende Gegend rund um den Favoritepark. Laut Baurechtsamt werden die Festsetzungen eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1973 aber nur unwesentlich überschritten.

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Die Baugenehmigung ist Herrn Pflugfelder sicher, deshalb hat er bereits ca. 50 Bäume fällen lassen

Unbekannt ist, welche Auflagen die Firma bekam, als sie im Jahr 1999 den Lidl-Discounter in die Umgebung des Naturschutzgebietes Favoritepark setzte. Auf dem jetzt für Wohnen vorgesehenen Platz sollte damals ein umfangreiches Bürogebäude entstehen. Die Pläne verschwanden in irgendeiner Schublade.
Nachdem ein Vertreter des Bürgerbüros Bauen die Pläne nichtöffentlich im Ausschuß Bauen, Technik, Umwelt gezeigt hatte, beantragte LUBU-Stadträtin Elga Burkhardt öffentliche Behandlung nicht nur im Stadtteilausschuß Eglosheim, sondern auch im BTU. Schließlich haben zwei Gebäude mit solcher Höhenentwicklung Auswirkungen auf das Stadtbild. Interessant war in der Diskussion, mit welcher Vehemenz FWV-Stadtrat Glasbrenner die Interessen seines langjährigen Geschäftsfreundes Pflugfelder vertrat.

Baumfällungen auf dem Walcker-Areal

Rechtswidrig

(14.3.2011) Die Vorsitzende des BUND Ortsverbands Ludwigsburg schreibt folgende Beschwerde an Baubürgermeister Schmid:

Sehr geehrter Herr Baubürgermeister Schmid,
Sie haben die Mitglieder des Bauausschusses am 10.2.2011 über geplante Baumfällungen und -umsetzungen auf dem Walcker-Gelände an der B 27 in Ludwigsburg mündlich informiert. Diese Maßnahmen sind rechtswidrig, denn die Planungen, für die sie getätigt werden sollen, sind nicht beschlossen. Sie liegen dem Gemeinderat nicht einmal in Schriftform vor. Diese Fällmaßnahmen sind vor dem 1. März 2011 auch nicht notwendig, da Fällungen im Gelände beschlossener Baumaßnahmen jederzeit durchgeführt werden können.
Die von der Verwaltung genannte Begründung, daß die Baufirma, die irgendwann im Frühjahr mit dem Bau der Studentenwohnheime weiter südlich beginnen will, Lagerplatz für Baumaterial benötigt, dürfte einer juristischen Überprüfung nicht standhalten.
Wir fordern Sie auf, Fällungen und Umsetzungen von gesunden Bäumen zu unterlassen, solange der Öffentlichkeit die entsprechenden Pläne nicht vorliegen und Beschlüsse im Gemeinderat nicht gefaßt wurden. Gesunde Bäume sind mindestens so wertvoll wie die Pläne der KIAG zum Bau von von Betreutem Wohnen und Studentenwohnungen.
Elga Burkhardt, Vorsitzende

Grundsätze städtischer Tochtergesellschften

Zweierlei Maß

(11.10.10) Die Verschwiegenheitspflicht ist Grundprinzip für Aufsichtsräte, seien sie Mitglieder städtischer GmbH’s oder großer Aktiengesellschaften.
In den Gesellschaftsverträgen der Stadtwerke Ludwigsburg/Kornwestheim GmbH (SWLB) und der Wohnungsbau Ludwigsburg GmbH (WBL) lesen interessierte Gemeinderäte: „Die Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadt Ludwigsburg entsandt wurden, haben bei ihrer Tätigkeit in besonderer Weise auch die Interessen der Stadt Ludwigsburg zu berücksichtigen. Die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder werden gegenüber den Mitgliedern des Gemeinderats [nicht der Fraktion] von ihrer Schweigepflicht entbunden. Es muß dabei gewährleistet sein, daß bei ihrer Berichtserstattung die Vertraulichkeit gewahrt ist; auf § 394 des Aktiengesetzes wird verwiesen.“
Weder die Weitergabe von Protokollen innerhalb der Fraktion noch die Teilnahme von Gästen an Aufsichtsratssitzungen sind also als Verletzung der Vertraulichkeit in den entsprechenden Gesellschaftsverträgen der städtischen GmbH’s aufgeführt.
Herr Kiedaisch hat Stadträtin Burkhardt im November/Dezember 2008 mitgeteilt, daß die Weitergabe von Protokollen der SWLB an Fraktionsmitglieder „unseres Erachtens“ grundsätzlich unter die Verschwiegenheitspflicht falle. Das heißt, er und der AR-Vorsitzende, Herr OB Spec, haben das so festgelegt. Oder heißt ‘unser’ Herr Kiedaisch und Herr Skaletz (Geschäftsführer der Stadtwerke)?

Aufsichtsrat 30 n. Chr
Im September 2010 haben zwei „Gäste“ an einer Aufsichtsratssitzung der Wohnbau Ludwigsburg teilgenommen. Von Stadträtin Elga Burkhardt darauf angesprochen, daß hier die Verschwiegenheitspflicht verletzt wurde, schrieb Oberbürgermeister W. Spec mit Datum 27.9.10 zurück, daß „streng genommen“ der Aufsichtsrat vor Eintritt in die Beratung das Beisein der Gäste hätte beschließen müssen. Zu dieser Aussage ist aber keine Festlegung im Gesellschaftsvertrag der Wohnbau Ludwigsburg zu finden.
Das Aktiengesetz, auf das in den Gesellschafterverträgen der Stadt (s.o.) verwiesen wird und das sonst sehr viel härtere Festsetzungen als die Gesellschafterverträge kommunaler Aufsichtsräte enthält, sagt in § 394 kryptisch: „Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft (in unserem Fall müßte wohl 'Gemeinderat' statt 'Gebietskörperschaft' stehen) in den AR gewählt worden sind, unterliegen hinsichtlich der Berichte, die sie der Gebietskörperschaft zu erstatten haben [!], keiner Verschwiegenheitspflicht. Für vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft gilt dies nicht, wenn ihre Kenntnis für die Zwecke der Berichte nicht von Bedeutung ist.“
Die Aussagen von Herrn Kiedaisch 2008 zur Weitergebe von Protokollen bzw. 2010 von Oberbürgermeister Spec zur (nicht) streng genommenen Entscheidung des AR über die Teilnahme von Gästen sind also Ermessensaussagen der Verwaltungsspitze.
Aufgabe der Aufsichtsräte ist die Kontrolle der Geschäftsführung. Dabei sollen die Aufsichtsräte "in besonderer Weise auch die Interessen der Stadt Ludwigsburg berücksichtigen." Es gibt nirgendwo eine Klarstellung, worin die Interessen der Stadt Ludwigsburg bestehen. Sind das z. B. die Wünsche von Herrn Maier-Krähenbühl oder Frau Schulze-Kugelberg nach möglichst niedrigen Mieten oder der Wunsch der EnBW, die lukrativen Stromnetze auch nach 2012 im Eigentum zu behalten? Einzige klare Schlußfolgerung aus dem Briefwechsel Spec-LUBU/Linke-Fraktion ist nach unserer Meinung, daß Stadträte/-rätinnen, die über eine Bürgerliste in den Gemeinderat gewählt wurden, anders behandelt werden als Stadträte, die eine Partei vertreten, denn die "Gäste" im Aufsichtsrat der Wohnbau Ludwigsburg GmbH waren je ein Mitglied der CDU und der Freien Wähler.

„Neckarstrand“

(23.6.2010) Eine Investorengruppe um den Architekten Jochen Zeltwanger plante für den Sommer 2010 die Einrichtung eines sogenannten „Neckarstrandes“ im Bereich der Schiffsanlegestelle in Hoheneck. Beachbar, Gastro-Arche und Beach-Volleyball sollen die Illusion schaffen, daß Hoheneck nicht am Neckar, sondern am Atlantik, vielleicht aber auch in Marbella liegt.
Die in der Umgebung wohnenden Ludwigsburger fürchteten Lärm und alkoholisierte Besucher. Der Versuch von Baubürgermeister Hans Schmid (CDU), die Planung möglichst rasch zu verwirklichen, hat zu Diskussionen im Gemeinderat geführt. Oberbürgermeister Spec hat daraufhin das Thema auf die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Technik und Umwelt (BTU) am 24.Juni 2010 gesetzt.
Die LUBU wollte in der Sitzung folgende Fragen beantwortet haben:
1. Wie verträgt sich die Planung der Investoren mit der naturnahen Umgestaltung des Neckarufers, die mit hohen Kosten durchgeführt und am 22. Juni offiziell eingeweiht wurde?

So sehen Schülerinnen aus Hoheneck den renaturierten Neckar

2. Sind die an der Umgestaltung beteiligten Behörden und Verbände mit dem Vorhaben Zeltwanger einverstanden?
3. Reichen die Parkplätze für den vorgesehenen Umfang der Veranstaltung aus? Insbesondere die Tatsache, daß das der Event jedes Jahr wiederholt werden sollte, ließ die ökologischen und stadtgestalterischen Auswirkungen so gravierend erscheinen, daß die Pläne nur abgelehnt werden konnten.
Kleine Anmerkung: Vorstehende Pressemitteilung haben wir am 16. Juni 2010 den örtlichen Zeitungen geschickt.
Mehrere investorenfreundliche Artikel sind inzwischen sowohl in der Ludwigsburger Kreiszeitung als auch in der Stuttgarter Zeitung erschienen. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß Frank Rebholz, Stadtrat der CDU und Polizeichef von Ludwigsburg, keine Probleme mit dem "Neckarstrand" habe. Nur die LUBU-Anfrage wurde nicht erwähnt, ein Musterbeispiel für neutrale Berichterstattung. Oder sind die Fragen zu brisant?

Demokratie im wirklichen Leben

Die CDU bestimmt Recht und Unrecht

Am 8. Dezember 2009 wurde im zuständigen Ausschuß Wirtschaft, Kultur, Verwaltung (WKV) des Ludwigsburger Gemeinderats von den 15 Mitgliedern über die Besetzung der sogenannten „Beiräte“ abgestimmt, die nach der Gemeinderatswahl 2009 neu besetzt werden mußten.
Die Beiräte haben laut Vorlage der Stadtverwaltung aus dem Jahr 2004 folgende Aufgaben:
„In den Beiräten sollen Sachverstand, Erfahrungen und Wissen von Zielgruppen zusammengeführt werden, um spezielle Sachthemen umfassend und effektiv zu beraten...Beiräte sollen darüber hinaus eine regelmäßige und strukturierte Kommunikation über die erfolgreiche Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinderats in den jeweiligen Aufgabenfeldern ermöglichen...Eine wechselseitige Kommunikation soll gleichzeitig das Verständnis für unterschiedliche Positionen erleichtern. Die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen soll erleichtert werden...Das Interesse an der kommunalen Aufgabenerfüllung soll durch frühzeitige Wahrnehmumg qualifizierter Vorschläge erhöht werden.“
Zur Abstimmung standen im Ausschuß WKV zwei Modelle: CDU, FWV und die FDP beantragten die Verteilung der Sitze analog dem prozentualen Anteil der jeweiligen Fraktion im Gemeinderat. SPD, Grüne und LUBU/Linke wollten die bewährte Form der Beiratsbesetzung, je ein Vertreter für jede Fraktion, beibehalten.
Die Entscheidung fiel nach sehr kontroverser Diskussion mit 8 Ja -Stimmen für den von der CDU initiierten Antrag. Da bisher alle grundsätzlichen Entscheidungen zur Besetzung der Beiräte im Gemeinderat gefallen waren, teilte Stadträtin Elga Burkhardt der Geschäftsstelle Gemeinderat mündlich mit, daß ihre Fraktion die endgültige Beschlußfassung im Gemeinderat erwarte. Sie wurde ebenfalls mündlich vertröstet, daß die Zeit bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 17.Dezember 2009 zu kurz sei, die Anträge noch auf die Tagesordnung zu setzen.
Nach Art des Oberbürgermeisters Am 3. Februar (!) 2010 teilte Herr OB Spec der überraschten LUBU/Linke-Fraktion schriftlich mit, daß die Anträge mit der Beschlußfassung im WKV am 8. Dezember 2009 erledigt seien und für eine erneute Antragstellung die 6-Monatsfrist gelte.

Viele Wege führen ins Rathaus, aber sie sind aus Stein.
Wir waren dagegen noch immer der Auffassung, daß Grundsatzanträge abschließend im Gemeinderat behandelt werden sollen. Dazu gibt es zwei Festlegungen in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung des Ludwigsburger Gemeinderats:
Die Hauptsatzung der Stadt Ludwigsburg sagt in § 8 (4) folgendes aus:
„Ein Viertel aller Mitglieder eines beschließenden Ausschusses (das wären im WKV 4) kann eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlußfassung unterbreiten, wenn sie für die Stadt von besonderer Bedeutung ist.“ In der Geschäftsordnung des Gemeinderats ist in § 14 (2) zu lesen: „Auf Antrag eines Viertels der Stadträte (das sind 10) ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeindeats zu setzen.“
Wir fragten daraufhin die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart um Rat. Bisher gibt es von dort nur eine Eingangsbestätigung.
Am Abend des 23.Februar 2010 zwischen 18.30 und 19 Uhr, nicht einmal 24 Stunden vor der Februar-Gemeinderatssitzung, teilte der Pressesreferent des Oberbürgermeisters, Herr Peter Spear, der erstaunten LUBU-Stadträtin Burkhardt im Auftrag des Oberbürgermeisters mit, daß die Weigerung von Herrn Spec, den Antrag zur paritätischen Besetzung der Beiräte vom Dezember 2009 im Gemeinderat auf die Tagesordnung zu setzen, ein „Mißverständnis“ gewesen sei und der Antrag „selbstverständlich“ im Gemeinderat behandelt werden könne.
Frau Burkhardt war der Meinung, daß der Oberbürgermeister als Verantwortlicher für die Aufstellung der Tagesordnung den Punkt „Besetzung der Beiräte“ wegen der Kürze der Zeit von der Tagesordnung herunternehmen müsse, um ihn in der nächsten Gemeinderatssitzung im März 2010 mit dem Antrag vom Dezember 2009 (SPD, Grüne, LUBU/Linke) beraten und beschließen zu lassen. Was sie ihm natürlich mitteilte.
Zu dem sogenannten „Mißverständnis“, daß nämlich die Stadtverwaltung von einem anderen Antrag ausging als die LUBU/Linke-Fraktion, ist folgendes klarzustellen:
Am 5. Februar, zwei Tage nach Empfang des oberbürgermeisterlichen Schriftstücks bezüglich der 6-Monatsfrist, hat Stadträtin Burkhardt dem OB eine E-Mail geschickt mit der klaren Aussage, daß „unsere Fraktion den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und LUBU/Die Linke im Gemeinderat abstimmen lassen will und daß wir juristische Beratung zu der ganzen Angelegenheit in Anspruch nehmen würden,“ was wir dann mit dem Schreiben an die Kommunalaufsicht des RP Stuttgart auch getan haben.
Stadträtin Burkhardt in der Gemeinderatssitzung am 24.2.2010.: „Wieso die Verwaltung die Zeit vom 5. Februar bis zum 23. Februar 2010, immerhin 19 volle Tage, gebraucht hat, um einen Irrtum zu erkennen und mir das gestern abend zwischen 18.30 und 19 Uhr mündlich mitzuteilen, muß mir erst noch einer erklären. Unsere Fraktion hat bisher keinen sachlich nachvollziehbaren Grund entdeckt, warum CDU, FWV und FDP ausgerechnet bei der Besetzung der Beiräte das Prinzip der paritätischen Besetzungverlassen wollen, das seit Einrichtung der Beiräte Gültigkeit hatte. Den Sitz in der Bürgerstiftung, den die FDP so glühend erstrebt, daß sie auf die Sitze im Schul-, Kinder- und Jugend-, Umwelt/Landwirtschaft- und Seniorenbeirat verzichten will, kann sie von uns geschenkt haben.
Uns ist die Beteiligung an den anderen Beiräten als gleichberechtigt mitdiskutierende Mitglieder viel wichtiger.“
Als Frau Burkhardt dann kurz die fast drei Wochen dauernde Erkenntnispause des Oberbürgermeisters bezüglich seines „Irrtums“ ansprach, wurde er richtig wild und schimpfte darüber, „daß Stadträtin Burkhardt genau das Gleiche sage wie vorhin und das auch noch im Protokoll wiederfinden wollte,“ wie er wütend und taub gegenüber allen Tatsachen behauptete. Jetzt saß nämlich die Presse im Saal und hörte zu.
Nun ist es nicht das erstemal, daß OB Spec vergißt, daß es ein Tonband gibt, auf dem Aussagen aufgezeichnet werden, aber unerfreulich ist seine von wenig Sachlichkeit geprägte Sitzungsleitung doch jedesmal wieder.

Ausschuß Bauen, Technik, Umwelt (BTU) 23.4.09: Bauvoranfrage zur Erweiterung des Breuningerlandes

Kampf der Giganten

Dem Gemeinderat lagen vier Gutachten vor, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Erweiterungsplanung, der Bebauungsplanänderung und der Veränderungssperre beschäftigten.
Die Ausgangslage ist klar: das BreuningerLAND versucht, mit einer Verkaufsflächenausdehnung von 10.000 qm im Wettbewerb zwischen Heilbronn und Stuttgart zu bestehen. Dabei sind nicht die jetzigen Verkaufsflächen wichtig, sondern insbesondere die Planungen in Stuttgart, die 100.000 qm neue Einzelhandelsflächen sowohl in der Innenstadt als auch auf dem Gelände von Stuttgart 21 umfassen. Aus diesen Zahlen erklärt sich auch das Beharren des Breuninger-Managements auf dem sogenannten Kompromiß von 10.000 qm neuen Flächen, die bis zum Jahr 2013 fertig sein sollten. In diesem Kampf der Giganten ist der innerstädtische Einzelhandel von Ludwigsburg, Kornwestheim, Bietigheim von untergeordneter Bedeutung für die Kämpfer. Wobei die Frage offen bleibt, warum sich die Hamburger ECE, die das Breuningerland seit 1997 betreibt, auf dem Gelände von Stuttgart21 um 42.000 qm Fäche für ein Großeinkaufszentrum bewirbt.
Herr Rosenthal, damaliger Center-Manager im Einkaufstempel BreuningerLAND, am Rande der Stadt Ludwigsburg gelegen, sorgte bis 2009 bestens für das Funktionieren und die Außendarstellung inclusive kundenfreundlichen Einrichtungen wie Schließfächern, täglichem Kinderbetreuungsangebot und wirksamer Werbung.

Auf dem Weg ins Tammer Feld

Stadtverwaltung und Gemeinderat von Ludwigsburg haben die Aufgabe, in erster Linie für die positive, bürgerfreundliche und nachhaltige Entwicklung der Kommune Ludwigsburg zu sorgen. Dabei ist der Einzelhandel seit langem eine der drei tragenden Säulen der Entwicklung. Umsatzrückgänge von 6 % oder 20 % (die Gutachten sind sich hier nicht einig) haben für das Breuningerland eine andere Bedeutung als zum Beispiel für einen kleinen Modeladen in der Wilhelmstraße.
Gutachten leben von Prognosen. Prognosen sind keine Tatsachen, sondern Annahmen. Beispiel: Das Unternehmensberatungsbüro Lademann (Hamburg), von Breuninger mit einem Gutachten beauftragt, geht davon aus, daß sich die Bevölkerungszahl bis 2013, dem Jahr der vollen Wirksamkeit der Erweiterungsplanung, leicht erhöht, ebenso das Nachfragepotential der Kunden. Diese Prognose ist angesichts der augenblicklichen wirtschaftlichen Entwicklung außerordentlich mutig. Wer weiß denn heute schon, wieviel Firmen in vier Jahren die Stadt und den Kreis Ludwigsburg verlassen oder ihre Belegschaft um x Prozent reduziert haben oder nicht mehr in der Lage sind, Gewerbesteuer in der heutigen Höhe zu zahlen, alles Entwicklungsmöglichkeiten, die sich auf die Kaufkraft der Bevölkerung auswirken werden.
Nach Lektüre des Gutachtens der Rechtsanwaltkanzlei Oppenländer heißen die Forderungen der Firma Breuninger:
keine Bebauungsplanänderung, keine Flächenbegrenzung, keine Sortimentsbeschränkung im Tammer Feld. Das wäre natürlich für das Management des Breuningerlandes die beste Ausgangslage für den Kampf um die Kunden des Jahres 2013 und danach, aber kein akzeptabler Kompromiß für ein gedeihliches Nebeneinander von Stadt und Einkaufszentrum auf der gar nicht mehr so grünen Wiese. Kein Einzelhändler in der Innenstadt hat auch nur im entferntesten die Erweiterungsmöglichkeiten, die der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1971 dem Einkaufszentrum zugesteht.
Allein, um die Entwicklungsmöglichkeiten halbwegs vergleichbar zu machen, war eine Veränderungssperre und eine Bebauungsplanänderung notwendig. Wir gehen davon aus, daß der Ludwigsburger Einzelhandel die Chance ergreifen und nutzen wird.

Alle Macht dem Oberbürgermeister

(1.4.09) Diese zeitgemäße Abwandlung einer bekannten altkommunistischen Parole brummelte Stadtrat Ingo Schwytz (CDU), von Beruf Jurist, in den Saal. Danach beschlossen die Mitglieder des Ausschusses Wirtschaft, Kultur und Verwaltung (WKV), natürlich mit der Stimme des tapferen Bruddlers, den Aufsichtsrat der städtischen Holding abzuschaffen und wesentliche Aufgaben wie die Diskussion des künftigen Wirtschaftsplans und die Anhörung des Prüfungsberichtes zum vergangenen Jahresabschluß Oberbürgermeister Werner Spec zu übertragen.
Damit bestimmt der Oberbürgermeister die Geschäftspolitik sowohl der Stadtwerke Ludwigsburg als auch der Parkierungsanlagen GmbH, die die Holding bilden, und hat jede Möglichkeit, dumme Diskussionen über die Verteilung der Gewinne der Stadtwerke zu verhindern. Man könnte sie ja auch wie im nahen Bietigheim in den Nahverkehr stecken... Schluß der Diskussion, der Nahverkehr bekommt in Ludwigsburg genug Geld, stellte Spec diktatorisch fest. Genaue Zahlen hat er bis jetzt aber leider noch nicht genannt, obwohl er sie für Januar (2009) versprochen hatte....

BTU 17.12.08: Naturnaher Ausbau des Neckarufers

Lügen haben kurze Beine

Nach Wasserhaushaltsgesetz ist eine "wesentliche Umgestaltung eines Gewässers" ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau. Auch Maßnahmen zur Herstellung eines naturnahen Gewässerzustandes sind in Baden-Württemberg von dieser Regelung betroffen
Sowohl der Landesnaturschutzverband LNV als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND haben im Planfeststellungsverfahren zur Umgestaltung des Neckarufers in Hoheneck eine Überprüfung der Umweltauswirkungen der Maßnahme und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz gefordert, bevor die Bäume und Büsche am 1.März 2008 entfernt wurden. Es ist nicht wahr (siehe unten), daß es diese Bilanz "längst vor der Rodung" gab, wie Rainer Schilling, Fachbereichsleiter Grünflächen, am 17. Dezember 2008 im Ausschuß BTU behauptete. Sie wurde erst in bescheidener Form mit der Vorlage 249/08 nachgeschoben, als die Fällmaßnahmen fast drei Monate zurücklagen. Den ökologischen Wert gefällter Bäume und Büsche festzustellen, ist im Nachhinein leider unmöglich, weshalb solche Untersuchung ja auch gemeinhin erfolgen, bevor abgeholzt wird.
Die Untere Naturschutzbehörde erklärte den Umweltverbänden mit Datum 22.4.08, daß sie als Ermessensentscheidung die wasserrechtliche Genehmigung durch die Plangenehmigung mit 34 Auflagen ersetzen werde.
Jetzt zeigt sich ein mutmaßlicher Grund: selbst bei der monetären Bewertung der Maßnahmen sind die Ausgaben für den Umbau höher als der zu erreichende ökologische Wert.
Wir kennen viele Flächen in Ludwigsburg, in denen eine ökologische Aufwertung für 1,5 Millionen Euro weitaus notwendiger wäre als in den gut gepflegten Hohenecker Uferwiesen, zum Beispiel die Gebiete zwischen B 27 und Autobahn.
Zur Aussage von Herr Schilling, die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz sei längst vor der Fällung im März 08 erstellt worden, folgende Zusammenstellung von Tatsachen: Laut Vorlage 010/06, im Ausschuß Bauen, Technik, Umwelt BTU am 9.2.06 beschlossen, unterschrieben von Herrn Schilling, war eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Umgestaltung der Uferwiesen nicht erforderlich. Am 6./8. Februar 2008 gaben der BUND Ludwigsburg und der Landesnaturschutzverband der Wasserbehörde ihre Stellungnahmen ab. Inhalt unter anderem: die Forderung auf Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung der geplanten Maßnahme. Am 1. März 2008 wurden alle Büsche und Bäume radikal entfernt, auch ein 24a-Biotop. Am 22.4.08 schickte das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Behörde der Stadt Ludwigsburg eine wasserrechtliche Plangenehmigung mit Kopie an BUND und LNV. Am 29.5.08 beschloß der Ausschuß BTU auf der Basis der Vorlage 249/08 die Durchführung der Planung. Jetzt endlich standen in den Unterlagen allgemeine Aussagen über Aufwertung von Boden, Erholungsfunktion, Wasser, geschützte Biotope (Stand 6.5.08). Genaue Untersuchungen waren drei Monate nach der Abholzung natürlich oder Gott sei Dank ja nicht mehr möglich.

Umwandlung der Seestraße zwischen Karl- und Alleenstraße in eine Fußgängerzone und die Auswirkungen

Luftballon

Auf der Tagesordnung des Gemeinderats stand der Punkt "Schulcampus Innenstadt". Mit diesem Namen ist in Ludwigsburg seit Neuestem das Gebiet zwischen B 27, Solitudestraße, Karl- und Alleenstraße benannt, in dem 6 Schulen und ihre Schulhöfe liegen. Die Entscheidung im Gemeinderat unter diesen Titel zu stellen, war eine Vernebelung der Tatsache, daß im Moment gar nicht über die Freiflächengestaltung der Innenstadtschulen entschieden werden kann.
Laut Planung der Stadtverwaltung sollen in Umsetzung des mehrheitlich im Mai 2008 beschlossenen Schulentwicklungsplanes zunächst die Hochbaumaßnahmen zur Zusammenlegung der einzelnen Schulen durchgeführt werden, die im Schulentwicklungsplan aufgelistet sind. Diese Baumaßnahmen werden mit den vom Regierungspräsidium geforderten Brandschutzmaßnahmen kombiniert. Alle Schritte sollen zwischen jetzt und September 2014 abgewickelt werden. Die Umsetzung ist allerdings außerordentlich kompliziert. Deswegen darf man bezweifeln, daß diese sechs Jahre für die ganze Bauerei ausreichen werden.
Den Anfang macht die Brandschutzsanierung der Elly-Heuss-Knapp-Realschule, es geht weiter mit dem Bau des Grundschulzentrums Mitte zwischen Wilhelmstraße und Schulgasse und endet mit der Sanierung des Goethegymnasiums, das mal wieder auf dem letzten Platz gelandet ist.

Diese Container müssen bis 2014 stehen bleiben, weil hierher Klassen aus verschiedenen Schulen ausgelagert werden.
Solange diese Hochbauten nicht fertiggestellt sind, sind die von den begeisterten, aber leider nicht mit den Fakten vertrauten Eltern und Schülern geforderten Freiraumgestaltungen zwischen Karlstraße, Alleenstraße, Solitudestraße und B 27 nicht möglich. Der alte Fachklassentrakt des Schiller-/Mörikegymnasiums und die Container an der Seestraße sind für Klassenumsetzungen im Rahmen der Baumaßnahmen nötig und sollen laut Plänen erst 2014 entfernt werden. Damit fallen die größeren Flächen weg, auf denen neue Schulhöfe mit Spielangeboten im Rahmen des Campus Innenstadt möglich wären. Wir haben also noch mindestens sechs Jahre Zeit, um die Ideen der Arge Campus für die Gestaltung der Freiflächen zwischen den Schulen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen, insbesondere unter den bereits heftig und leider sehr emotional diskutierten Sicherheitsgesichtspunkten, die auf dieser großen Fläche eine entscheidende Rolle spielen werden. Es gibt ja auch bereits eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema beschäftigt.
Realitäten Der Ausschuß Bauen, Technik und Umwelt hatte den Beschlußvorschlag der Verwaltung in drei Punkte aufgeteilt. Punkt eins und drei waren allgemeine Formulierungen zur Weiterplanung des "Schulcampus", denen man unter der Voraussetzung zustimmen konnte, daß man mit der Konzentration von 4000 Schülern auf einer Fläche von 20.000 qm einverstanden ist. Die LUBU ist es eigentlich nicht. Am Beginn der Diskussion um den Schulentwicklungsplan hat Stadträtin Elga Burkhardt im Schulbeirat einmal die Frage gestellt, ob es nicht viel sinnvoller sei, diese Konzentration aufzulösen. Der Gutachter Krämer-Mandeau: "Wenn ich einen Auftrag bekomme, untersuche ich auch diese Frage." Worauf Herr Bürgermeister Seigfried hastig erklärte, daß das heute nicht das Thema sei.
Die einzige Entscheidung, die im Oktober 2008 also wirklich zu treffen war, war die, ob die Seestraße zwischen Alleen- und Karlstraße als Fußgängerzone ausgestaltet werden soll oder nicht. Sie fiel mit knapper Mehrheit dafür.
Die LUBU hat den Umbau aus folgenden Gründen abgelehnt:
1. Durch den Bau der Sporthalle Innnenstadt und des Fachklassentraktes Schiller-/Mörikegymnasium sind zwei Sportplätze verschwunden, die sowohl für Schüler als auch für die Kinder der Innenstadt dringend nötig waren, da hier seit langer Zeit ein großes Spiel- und Sportplatzdefizit vorhanden ist.
Eine Ausgestaltung der Seestraße als Fußgängerzone bietet keinen Ersatz für diesen Ausfall. Die Spiel- und Sportmöglichkeiten sind naturgemäß eingeschränkt, denn eine Fußgängerzone muß für bestimmte KFZ-Verkehre befahrbar bleiben. Das behindert natürlich auch die Gestaltungsmöglichkeiten. Die Visionen der Eltern von herrlichen Grünflächen mit Spiel- und Sportgeräten müssen leider ein Traum bleiben.
Nirgendwo gibt es Aussagen über die Größe der geplanten Fußgängerzone. Aber auch über den Daumen gepeilt, reicht die Fläche nicht annähernd aus, um die 2500 qm, die mit den Spiel- und Sportplätzen weggefallen sind, zu ersetzen.
2. Die Fläche bleibt öffentlicher Raum und gehört nicht zur Schule. Damit stellen sich die Fragen der Aufsichtspflicht in den Pausen ebenso wie Versicherungsfragen. Es gibt bisher keine Antwort. Herr Bürgermeister Seigfried sagte zwar, daß alles mit den Schulleitern geklärt sei. Aber warum legt er diese "Klärung" weder dem Gemeinderat noch der Öffentlichkeit vor?
Es stellt sich auch die noch weit wichtigere Frage, wo die Pausenhoffläche, die für die jeweilige Zahl der Schüler nötig ist, wirklich gefunden werden kann. Es muß eine Aufgabe der nächsten Zeit sein, in der Umgebung der Schulen Raum zu finden und wenn nötig zu kaufen, der die Einrichtung eines wirklichen Pausenhofs möglich macht. Es gibt solche Flächen, aber sie kosten Geld.

Fahrradparkhaus am Bahnhof

Der Bahnhof Ludwigsburg liegt an der Myliusstraße

Seit einem Jahr gibt es ein Fahrrad-Parkhaus am Bahnhof Ludwigsburg. 1,45 Millionen Euro wollte Baubürgermeister Schmid (CDU) insgesamt für das Bauwerk, eine öffentliche Toilettenanlage und die Gestaltung der freien Flächen zwischen Bahnkörper und Pflugfelder Straße ausgeben.
Die nicht eben billige Planung hat nur einen Fehler: sie liegt nicht beim Bahnhofshauptgebäude auf der Ostseite der Ludwigsburger Bahnanlagen, sondern am sogenannten Westausgang in Richtung Multifunktionsarena. Für dieses Lieblingsprojekt von Oberbürgermeister Spec ist offensichtlich nichts zu teuer.
Wir von der LUBU gönnen den Bewohnern der Weststadt eine solche Servicestation für eine umweltfreundliche Verkehrsart. Aber sie wird gerne als faule Ausrede für die gravierenden Mängel des eigentlichen Ludwigsburger Bahnhofs benutzt.
Im Jahr 2002 hat der damalige Bauausschuß des Gemeinderats auf Antrag der LUBU unter anderem beschlossen, am Bahnhof Ludwigsburg (Haupteingang mit 35.000 Nutzern pro Tag) eine Fahrradstation zu bauen. Bis heute ist nichts geschehen, um diesen Beschluß zu realisieren.

So stellen wir uns eine Fahrradstation in der Bahnhofstraße vor: Überwachung, Reparaturservice, Verleih

Stattdessen hat Bahnhofsinvestor Doblinger vor vier Jahren zu seinem bestehenden Parkhaus weitere (KFZ)Stellplätze bekommen. Aus Dankbarkeit für die Zustimmung der Grünen-Stadtratsfraktion zu dieser Förderung des Kraftfahrzeugverkehrs gab es tatsächlich auch ein paar neue Fahrradboxen.
Haupteingang Myliusstraße
Zur Klarstellung: Der Bahnhof Ludwigsburg hat seinen Hauptein- und Ausgang nach Osten, zur Innenstadt und zur Oststadt hin und zu den Stadtteilen Eglosheim, Oßweil, Hoheneck, Neckarweihingen, Grünbühl und Poppenweiler. Dort wohnen mehr als drei Viertel der Ludwigsburger Bürger und Bürgerinnen. Sie haben den ersten Anspruch darauf, daß der Bahnhof, den sie benutzen, so attraktiv wie möglich gemacht wird. Hier fehlen immer noch sichtbare Hinweistafeln auf Bus- und Bahnverkehrsverbindungen ebenso wie die Anpassung der Bahnsteighöhe an den Einstieg in die S-Bahn. Solange Baubürgermeister Hans Schmid (CDU) am Haupt-Bahnhofseingang keinen müden Euro investiert, solange haben wir kein Verständnis dafür, daß Millionen Euro in das sogenanntes "Westportal" geflossen sind. Oder glaubt Herr Schmid allen Ernstes, daß die Besucher der Eventhalle mit dem Fahrrad nach Ludwigsburg kommen werden? Oberbürgermeister Spec könnte ja zu dem von ihm geplanten zehnspurigen Ausbau der Autobahn A 8 einen zusätzlichen beidseitigen Fahrradweg fordern, um die Umweltfreundlichkeit der Ludwigsburger Verwaltungsspitze zu beweisen.

Schulentwicklungsplanung in Ludwigsburg

Zementierung des dreigliedrigen Schulsystems

(8.5.08) Seit einigen Jahren hat die Diskussion über Bildungspolitik in Deutschland Hochkonjunktur. Es gibt zahlreiche Untersuchungen wie die Pisa-Studien, den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, Stellungnahmen des Städtetags usw. Alle versuchen, die Ursachen zu ergründen für die Tatsache, daß das ehemals so gelobte deutsche Schulsystem bei den Pisa-Studien so schlechte Ergebnisse erreicht hat. Sie versuchen auch, Perspektiven zu entwickeln, wie die Schule der Zukunft aussehen muß.
Zurückgehende Kinderzahlen und wachsende komplexe Gesellschaftsprobleme lassen die Frage gravierend erscheinen, ob wir es uns leisten können, auf die Fähigkeiten derjenigen Jugendlichen zu verzichten, die keinen Schulabschluß schaffen und damit bereits als 16jährige in die lebenslange Arbeitslosigkeit entlassen werden. Das Thema „Kriminalität“ sei dabei nur am Rande erwähnt.
Aufgaben der Schulentwicklungsplanung
Grundsätzlich liegt die Gesamtverantwortung für die Inhalte von Bildung und Erziehung in unseren Schulen bei den Ländern, in unserem Fall beim Land Baden-Württemberg. Die Länder versuchen seit einiger Zeit, die Schulprobleme mit gesetzlich festgelegten oder freiwilligen meist regionalen Schulentwicklungsplanungen in den Griff zu bekommen. Zunehmend sehen aber auch die Städte ihre Verantwortung ein, nicht nur für die äußeren Bedingungen wie die nötigen Gebäude samt Räumen und Sachausstattung zu sorgen, sondern auch die Schulpolitik als Standortfaktor und damit als kommunale Aufgabe zu begreifen. Angesichts sinkender Schülerzahlen erstrecken sich bisher die meisten Bemühungen auf die Hauptschule.
Eins ist jedenfalls allen Pädagogen klar: das dreigliedrige Schulsystem hat ausgedient.
Die Vorschläge zur Zusammenlegung von Hauptschule und Realschule aus dem baden-württembergischen Kultusministerium (“integrierte Sekundarstufe“) oder jetzt der Vorstoß der Jungen Union für eine fünfklassige Grundschule durch ein Vorschuljahr zeigen, daß auch konservative Kreise in der Landesregierung diese Tatsache begriffen haben.
Es darf in einem zukunftsfähigen Schulentwicklungsplan also nicht mehr allein darum gehen, Bestand und Prognosen für die Entwicklung der Schülerzahlen zu erheben oder Klassengrößen und die Zahl der dazu notwendigen Klassenzimmer und Fachräume zu berechnen.
Mit einem Schulentwicklungsplan muß sich
1. der zuständige Fachbereich in der Stadtverwaltung Gedanken darüber machen, wie alle Einrichtungen, in denen Bildung, Erziehung und Betreuung eine Rolle spielen, miteinander vernetzt werden können.
2. Der Plan muß konkrete Aussagen darüber machen, wie diese Einrichtungen in ihrer Arbeit so gut als möglich und soweit es in den Kompetenzen der Kommune liegt, ausgestaltet werden sollen. Zu berücksichtigen sind dabei auch die unverzichtbaren Rahmenbedingungen wie kleine Kindergartengruppen, kleine Klassen und genügende Ausstattung mit gut ausgebildetem Personal. Alle guten Ansätze, die es ja durchaus gibt, die nur besser verbunden werden müssen, dürfen nicht daran scheitern, daß die Politiker-Forderungen aus Sonntagsreden nach bestmöglicher Bildung für alle Kinder durch Personaleinsparungen nach dem Rasenmäherprinzip wieder ausgehebelt werden.
Mit diesen Aussagen wollen wir klarstellen, daß ein Schulentwicklungsplan eigentlich besser "Kommunaler Bildungs- und Erziehungsplan" heißen muß, der die Arbeit von Kindergärten und allen Schularten, die Schulsozialarbeit und die Stadtteilsozialarbeit, das Gesundheitsamt, die Arbeitsagentur, Kultur- und Sporteinrichtungen miteinander vernetzt.
Handlungsbedarf
Handlungsbedarf besteht augenblicklich im Hauptschulbereich. Die Schülerzahlen nehmen deutlich ab, weil viele Eltern ihre Kinder unter Einsatz aller Mittel auf Realschule und Gymnasium schicken, da sie dort bessere Berufschancen sehen. Die Folge davon ist wiederum ein sinkendes Niveau aller Schularten, das bereits zu Klagen der Hochschulen und der Industrieverbände, der Handwerkerkammern, der Schulleiter in Oberschwaben und Demonstrationen der Eltern im Lande geführt hat.
Soviel Protest hat endlich auch auch die Politiker aufhorchen lassen, so daß das anscheinend festzementierte baden-württembergische dreigliedrige Schulsystem in Bewegung gerät, siehe die erwähnten Pläne für die Sekundarstufe und die von Ministerpräsident Öttinger unterstützte Aktion der Jungen Union.
Zusätzliche Ausgaben
Im Augenblick erscheint es uns von der LUBU verfrüht, Entscheidungen über Schulverlagerungen in Ludwigsburg zu treffen, die finanzielle Auswirkungen in Höhe von ca.14 Millionen Euro über das Jahr 2010 hinaus haben.
Angesichts der Unsicherheiten in der Landesschulpolitik und der in Ludwigsburg bestehenden Großbaustellen mit ihren Kostensteigerungen können wir uns weitere Bauvorhaben wie neue Sporthallen oder Schulanbauten, die erst durch die Zusammenlegungen nötig werden, nicht leisten. Sie sind ja nicht einmal in der Vorlage 248/08 enthalten, in der die größeren Ludwigsburger Bauvorhaben mit Kosten von 23 Millionen Euro aufgelistet sind. Von dieser Aussage ausgenommen sind natürlich Sanierungsvorhaben wie die im Goethe-Gymnasium. Diese Bildungseinrichtung darf dieses Jahr das 20jährige Jubiläum der Verschiebung der Heizungssanierung feiern.
Änderung der Schulbezirksgrenzen für die Hauptschulen
Einfache Maßnahmen wie eine Änderung der Schulbezirke für die Hauptschulen würden dazu dienen, zunächst die befürchtete Einzügigkeit zu verhindern.
In zwei Jahren wird die Schulpolitik des Landes ganz anders aussehen.
Wenn die Stadt dann eine Planung vorlegen kann, die in erster Linie konkrete pädagogische Zielsetzungen mit der vorgeschlagenen Vernetzung aller Einrichtungen der Bildung, Erziehung und Betreuung zum Inhalt hat, werden wir der Vorlage gerne zustimmen, auch wenn bauliche Veränderungen enthalten sein sollten.
Im Augenblick konnten wir nur zu einem Punkt des Plans "ja" sagen, dem Erhalt der Eichendorfffschule.
Erstaunlich war die Reaktion des sich sonst so überlegen gebenden Ersten Bürgermeisters Konrad Seigfried auf diese Stellungnahme von LUBU-Stadträtin Elga Burkhardt im Ausschuß Bildung Sport Soziales. Fast schreiend verwies er auf den "Sanierungsstau bei der Erneuerung der älteren Schulen", die "weit über den Durchschnitt hinausgehenden Leistungen der Stadt im Schulbereich" und behauptete, daß die Kommunen in Baden-Württemberg "keine Schulpolitik machen dürfen". Er bewies damit einmal mehr, daß höhere Verwaltungsleute sehr schlecht zuhören können.
Die Reaktion der LUBU-Stadträtin:
"1. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan bedeutet die Verfestigung des von Herrn Herrmann (CDU-Stadtrat und -Landtagsabgeordneter) so hochgelobten dreigliedrigen Schulsystems. Die Stadt betreibt damit sehr wohl Schulpolitik, die sie doch angeblich nicht betreiben darf.

2. Der angesprochene Sanierungsstau ist von der Stadt selbst verursacht durch die mindestens seit 2003 - da gab es noch keinen Schulentwicklungsplan - immer wieder weitergeschobenen Maßnahmen im Investitionsbereich. Die Heizungssanierung im Goethe-Gymnasium/der Justinus-Kerner-Schule z.B. ist auch ohne Schulentwicklungsplan durchzuführen." Anschließend verlangte sie vorsichtshalber die Aufnahme ihrer Stellungnahme ins Protokoll.

Verschwendung von Steuergeldern

(9.11.06) Baubürgermeister Hans Schmid will unter allen Umständen die Gebäude 9, 11, 15 und 24 im Sonnenberg abreißen, bevor sich Städteplaner Gedanken um ein Gesamtkonzept für die künftige Entwicklung des Ludwigsburger Stadtteils Grünbühl-Sonnenberg machen.
Oberbürgermeister Werner Spec spricht in der Öffentlichkeit - zum Beispiel erst einen Tag vor der Abrißentscheidung im Ausschuß Bauen, Technik, Umwelt BTU - im Gemeinderat und auf geduldigem Papier von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung in der Planung. Wenn es aber an die Umsetzung der schönen Worte in Taten geht, wird die Bürgermeinung mißachtet, wenn sie den Verwaltungswünschen nicht entspricht. Das ist schlicht Heuchelei. In der städtischen "Planungswerkstatt" im Oktober 2006 ist von den beteiligten Bürgern und Bürgerinnen ausdrücklich gegen den Abriß aller Gebäude argumentiert worden.

So sieht in Ludwigsburg ein zum Abriß bestimmtes Gebäude aus
Mindestens der Wohnblock Nr. 24 ist nicht etwa vor 30 Jahren, sondern erst vor zwei Jahren mit öffentlichen Mitteln aus einem früheren Sanierungsprogramm Sonnenberg saniert worden. Er hat Balkons bekommen und eine freundlich gestaltete Umgebung. Der dafür aufgewendete Betrag war mit Sicherheit 10mal so hoch wie die 85.000 Euro, die der Tourismusverantwortliche städtische Mitarbeiter Schärer im Sommer 2006 für die Fußballfans überplanmäßig ausgegeben hat und um die einige Stadträte gerade ein gewaltiges Theater veranstaltet haben. Warum regen sich dieselben Leute nicht über die im Sonnenberg vergeudeten Sanierungs- sprich Steuermittel auf? Weil sie aus Berlin und nicht aus den Gewinnen Ludwigsburger Gewerbetreibender stammen - also offenbar vom Himmel fallen?!
Auch die drei anderen, zum Abriß bestimmten Wohngebäude sind in keinem besonders vernachlässigten Zustand. Da gibt es im ehemaligen Wohngebiet der amerikanischen Soldaten und ihrer Familien Häuser, die weitaus mehr heruntergekommen sind. Die Auswahl der Wohnblocks 9, 11, 15 und 24 ist nicht nachzuvollziehen. Es würde uns schon interessieren, welcher Immobilienhändler mit seinen Gewinninteressen hinter der ganzen Sache steht.
Der Antrag der LUBU, ein Entwicklungskonzept für Grünbühl/Sonnenberg den Stadtteil ohne den Abriß gut erhaltener Häuser ausarbeiten zu lassen, wurde von CDU, FWV und SPD abgelehnt.

Baurecht in Ludwigsburg

Ausnahmetatbestand "CDU-Stadtrat"?


Wochenendhäuschen in der freien Landschaft („Außenbereich“) werden Geschirrhütten genannt und dürfen nach auch in Ludwigsburg gültigem Baurecht nicht größer als 15 Quadratmeter sein, sonst droht ihnen der Abriß.
Im Jahr 1999 hat sich der damalige CDU-Stadtrat Wilfried Link im Außenbereich zwischen dem "Gewerbepark Monrepos" und der Mäurach-Querspange ein Wochenendhäuschen gebaut (Grundriß unten).

Inzwischen hat er nach langen Querelen die mit „Abstell“ und „WC“ gekennzeichneten Teile der „Hütte“ entfernt, angeblich auch die Terrassenüberdachung. Dazu betrachte man das untenstehende Foto vom April 2004.
Es bleiben ca. 40 Quadratmeter Wohnraum, eine wunderschöne, noch immer überdachte Terrasse und die Frage, ob für Ex-CDU-Stadträte andere Gesetze Gültigkeit haben als für Normalbürger/-bürgerinnen in Ludwigsburg.

Wochenendhäuschen im Außenbereich